Die strafrechtliche Abteilung des Bundesgerichts weist die Beschwerde eines Studenten ab und bestätigt dessen Verurteilung wegen Betrugs. Der Beschwerdeführer hatte seiner Vertragspartnerin die vereinbarten CHF 2' für die von ihr erbrachten sexuellen Dienstleistungen nicht bezahlt und stellte sich auf den Standpunkt, es sei kein gültiger Vertrag zwischen ihnen zustande gekommen. Das Bundesgericht folgt in seinen Erwägungen der wohl herrschenden Lehre, dem Bundesrat und gewissen kantonalen Urteilen, wonach der Sexarbeitsvertrag nicht mehr per se sittenwidrig sei, und lässt der sexuellen Dienstleistung einen Vermögenswert zukommen. Es bestehe kein Widerspruch zu den der Gesamtrechtsordnung immanenten ethischen Prinzipien und Wertmassstäben, womit die Vereinbarung als gültig zu qualifizieren sei. Damit ist ein lang erwartetes Urteil gefällt. Es bleiben weitere rechtliche Massnahmen zu treffen. Erwägungen des Bundesgerichts. Lang erwartetes Urteil. Rechtlicher Kontext. Praxisänderung zu den «guten Sitten». Weitere Massnahmen gegen Stigmatisierung und Diskriminierung bleiben nötig. Sexuelle Selbstbestimmung und Schutz. Sandra Hotz, Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität Neuenburg. Meret Lüdi, MLaw, wissenschaftliche Assistentin am Institut für öffentliches Recht der Universität Bern. Dem Urteil des Bundesgerichts vom 8. Januar [1] lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Student Beschwerdeführer suchte unter einem falschen Namen mittels Inserat im Internet nach bezahlter Sexdienstleistung. Auf das Inserat meldete sich die Privatklägerin mit der Frage, was Sex Gegen Geld Strafbar für die gebotenen CHF 2' tun müsse. Der Beschwerdeführer antwortete ihr, er wolle eine Nacht mit ihr verbringen und Sex haben. Er versicherte ihr zudem mehrmals, er werde ihr die CHF 2' nach der gemeinsamen Nacht bezahlen. Die beiden verabredeten sich einige Wochen später an einem Bahnhof, wo der Beschwerdeführer die Privatklägerin mit seinem Personenwagen abholte. Im Auto versicherte er auf Nachfrage wahrheitswidrig, dass er das Geld bei sich trage und es ihr nach dem Geschlechtsverkehr geben werde. Die beiden fuhren in ein Hotel, wo sich die Privatklägerin nach dem Geschlechtsverkehr wiederum nach der Bezahlung erkundigte. Der Beschwerdeführer versicherte erneut, er werde sie nach einem weiteren Mal Geschlechtsverkehr bezahlen. Nach dem zweiten Mal Sex schlief die Privatklägerin ein. Der Beschwerdeführer löschte daraufhin alle Chat-Verläufe, E-Mails und Fotos von sich auf ihrem Mobiltelefon, entwendete ihr CHF 41 aus dem Portemonnaie und verliess das Hotelzimmer ohne Bezahlung der vereinbarten CHF 2' Das Kreisgericht St. Gallen verurteilte den Beschwerdeführer erstinstanzlich wegen Betrugs, Datenbeschädigung und geringfügigen Diebstahls zu einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je CHF sowie einer Busse von CHF Ausserdem verpflichtete es den Beschwerdeführer zur Leistung von Schadenersatz in der Höhe von CHF 2' an die Privatklägerin. Die vom Beschwerdeführer dagegen erhobene Berufung wies das Kantonsgericht St. Gallen ab. Mittels Beschwerde in Strafsachen vor Bundesgericht beantragte der Beschwerdeführer den Freispruch von der Anklage wegen Betrugs sowie die vollumfängliche Abweisung der Zivilklage. Das Bundesgericht Sex Gegen Geld Strafbar in seinem Urteil, ob der Tatbestand des Betruges gem. Strittig ist zum einen, ob eine arglistige Täuschung gegeben ist, und zum anderen, ob ein Vermögensschaden i. Bestimmung vorliegt. Zunächst macht das Bundesgericht Ausführungen zur Frage, ob das Tatbestandselement der arglistigen Täuschung erfüllt ist. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist eine «Täuschung […] eine unrichtige Erklärung über Tatsachen, die darauf gerichtet ist, bei einem andern eine von der Wirklichkeit abweichende Vorstellung hervorzurufen. Eine Täuschung könne sodann auch in einem konkludenten Verhalten liegen. So Sex Gegen Geld Strafbar, «wer einen Vertrag eingeh[e], in der Regel konkludent die innere Tatsache, dass er gewillt [sei], die Leistung zu erbringen» E. Eine Täuschung i. Gemäss Rechtsprechung gelte die Vorspiegelung des Leistungswillens grundsätzlich als arglistig i. Es könne nur dann nicht von Arglist ausgegangen werden, wenn die Erfüllungsfähigkeit des Täuschenden mittels Nachforschungen überprüfbar sei und sich aus einer zumutbaren Prüfung ergeben würde, dass der Täuschende den Vertrag gar nicht erfüllen könne. Denn wem die Erfüllung gar nicht möglich sei, könne auch keinen ernsthaften Erfüllungswillen haben E. Das Bundesgericht folgt den Ausführungen der Vorinstanz, wonach der Beschwerdeführer die Privatklägerin über seinen Zahlungswillen i.
Pro & Contra zu Sexarbeit: Schluss mit Sex gegen Geld?
§ StGB - Einzelnorm Die Prostituierten würden ausgebeutet, argumentiert CSU-Politikerin Bär. Eine Sexarbeiterin verteidigt ihren Beruf. Sexuelle Handlungen gegen Geld bei Minderjährigen sind in Deutschland eine Straftat. Sexarbeit verbieten? Bist du jünger als 18 Jahre alt, ist die Ausübung von Prostitution verboten. Ausübung der verbotenen Prostitution | KUJUS StrafverteidigungÜbersicht Deutschland Ausland USA. Strafbare Handlungen im Sinne der Bestimmung sind die Zuführung einer Person zur Prostitution unter Ausnützung ihrer Abhängigkeit oder wegen eines Vermögensvorteils lit. August bis zum Es könne nur dann nicht von Arglist ausgegangen werden, wenn die Erfüllungsfähigkeit des Täuschenden mittels Nachforschungen überprüfbar sei und sich aus einer zumutbaren Prüfung ergeben würde, dass der Täuschende den Vertrag gar nicht erfüllen könne. März OR; SR
Anmerkungen zu BGE 147 IV 73
So verbietet Art. StGB die Entgegennahme von sexuellen Diensten von Minderjährigen gegen Entgelt. Sexarbeit verbieten? Strafgesetzbuch (StGB) § Sexueller Mißbrauch von Jugendlichen wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Nach Art. Bst. a StGB macht sich strafbar, wer eine. (2) Ebenso wird. Die Prostituierten würden ausgebeutet, argumentiert CSU-Politikerin Bär. Eine Sexarbeiterin verteidigt ihren Beruf. Sexuelle Handlungen gegen Geld bei Minderjährigen sind in Deutschland eine Straftat. Bist du jünger als 18 Jahre alt, ist die Ausübung von Prostitution verboten.Das Thema ist komplex und von regionalen Unterschieden geprägt. Ihre Daten unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die gesetzlichen Regelungen zur Prostitution sind komplex und unterliegen regionalen Unterschieden. Cam-Shows, Online-Dienstleistungen oder die Vermittlung über Plattformen gehören mittlerweile zum Alltag. Es sei schliesslich unvereinbar, «einerseits über das Sexualstrafrecht die Handlungsfreiheit der sich prostituierenden Person zu schützen [ Aufgrund der unklaren Rechtslage verzichtet ein Betrieb lieber auf den Abschluss eines Arbeitsvertrags mit Sexarbeiter:innen. Dorothee Bär hält im ZDF dagegen. Sexarbeit verbieten? Kondompflicht: Es besteht eine Pflicht zur Verwendung von Kondomen bei sexuellen Dienstleistungen. Übersicht Deutschland Ausland USA. Danach stehen die hier interessierenden Erwägungen des Bundesgerichts im Zentrum 2 , und schliesslich sollen die sich weiterhin stellenden rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Prostitutionsvertrag behandelt werden 3. Die Qualifizierung der Sexarbeit in anderen Rechtsgebieten sei bei der Beurteilung, ob der Anspruch der Sexarbeiter:in auf Entgelt für die erbrachte sexuelle Dienstleistung schutzwürdig sei, mitzuberücksichtigen. Wann ist eine Prostitutionstätigkeit legal? Er versicherte ihr zudem mehrmals, er werde ihr die CHF 2' nach der gemeinsamen Nacht bezahlen. Das sogenannte Nordische Modell gilt in Schweden seit Gallen ab. Verwiesen wird auch auf das Selbstbestimmungsrecht der Prostituierten, das ihnen nach Art. Jüngste Beispiele für solche föderalen Hindernisse, welche der Selbstbestimmung zuwiderlaufen und die noch bestehende Stigmatisierung und Diskriminierung immer wieder verfestigen, sind die kantonalen Sexarbeitsverbote zu CovidZeiten. Die Betroffenen können Lohn einklagen und in Sozialkassen einzahlen. Entscheidend ist, dass die Dienstleistung im Vordergrund steht, nicht das persönliche Verhältnis zu den Kunden. Für Prostitution ausgenutzt : Vom Krieg ins Bordell. Diskussion um Sexkauf-Verbot : Prostitution: Frauenrecht oder Ausbeutung? Angesichts des Verhaltens des Beschwerdeführers teuer aussehender Personenwagen, wiederholt wahrheitswidrige Aussage, er sei im Finanzbereich tätig habe die Privatklägerin von der Zahlungsfähigkeit des Beschwerdeführers ausgehen dürfen. Werbeverbot: Werbung, die sexuelle Dienstleistungen als solche herausstellt, ist eingeschränkt. Dies gelte auch innerhalb des Zivilrechts. Das Bundesgericht führt weiter aus, dass der Anspruch auf Entschädigung nach erbrachter Leistung der Privatklägerin aus Prostitutionsvertrag strafrechtlich schutzwürdig sei. Der Umgang mit Verträgen zu sexuellen Dienstleistungen ist seit langer Zeit eine Realität, sei es direkt Verträge zu unterschiedlichen sexuellen Dienstleistungen, Internet- und Telefonsex oder indirekt als Bordellverträge oder Mietverträge [über Ladenflächen] , sei es mit oder ohne Verbot, sei es mit oder ohne Covid Es bestehe kein Widerspruch zu den der Gesamtrechtsordnung immanenten ethischen Prinzipien und Wertmassstäben, womit die Vereinbarung als gültig zu qualifizieren sei. Doku ZDFinfo Doku : Billigware Sex - Ausgebeutet für 30 Euro von Jan-Philipp Scholz und Johannes Meier.